Steuer: einfach
Einkommensteuer verstehen

Eines unserer Spezialgebiete ist die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen von Privatpersonen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für den Staat. Aber was bedeutet genau Einkommensteuer? Wer muss sie zahlen und wie wird sie berechnet? Hier bei der Steuerfactory GmbH möchten wir Dir alle relevanten Informationen auf einfache und verständliche Weise bereitstellen. Wir beantworten häufige Fragen zu Werbungskosten und beleuchten einige der wichtigen Begriffe, sodass Du leicht verstehen kannst, wie diese Steuer funktioniert. Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige, Freiberufler und Rentner. Auch wenn Du Nebeneinkünfte hast, könnte das Einfluss auf Deine Steuererklärung haben. 

Bruttolohn, Nettolohn und zu versteuerndes Einkommen

Der Bruttolohn ist der Gesamtbetrag Deines Arbeitslohns vor Abzügen von Steuern und Sozialabgaben. Diesen findest Du auf Deiner Lohnsteuerjahresbescheinigung in Zeile 1.

Vereinfacht gesagt, ist der Nettolohn, der Betrag, den Dein Arbeitgeber Dir jeden Monat auszahlt. Dein Chef hat für Dich bereits Lohnsteuer und Sozialabgaben abgeführt. Diese unterjährigen Lohnsteuerabzüge sind als Einkommensteuervorauszahlungen zu verstehen. 

Allerdings wird weder am Brutto- noch am Nettolohn Deine insgesamt zu zahlende Steuer bemessen. Dein Bruttolohn ist der Startpunkt für die Ermittlung des sogenannten zu versteuernden Einkommens. Es werden in Deiner Steuererklärung noch Werbungskosten, u.U. Steuerfreibeträge und andere Ausgaben und Aufwendungen abgezogen.

Das zu versteuernde Einkommen ist dann der Endpunkt, der bestimmt wie viele Steuern insgesamt für das Steuerjahr zu zahlen sind. 

Um Deine Steuerlast zu senken, ist es wichtig das zu versteuernde Einkommen zu verringern. Welche Möglichkeiten Du dafür hast, erfährst Du weiter unten.

Steuerklassen

Es gibt insgesamt 6 Steuerklassen. Je nach Steuerklasse sind schon pauschale Kosten und Freibeträge berücksichtigt. 

Bist Du alleinstehend / verwitwet oder geschieden, bist Du in der Steuerklasse 1. Hier ist z.B. der Arbeitnehmerpauschbetrag bereits berücksichtigt. Wenn Du also eine Steuererstattung am Jahresende haben möchtest, ist das in der Regel nur dann möglich, wenn Deine tatsächlichen Kosten höher sind als der Pauschbetrag. Was der Arbeitnehmerpauschbetrag ist, erklären wir weiter unten.

Bist Du alleinerziehend wirst Du in der Regel die Steuerklasse 2 haben. Hier ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende schon eingearbeitet, so dass Dein unterjähriger Lohnsteuerabzug geringer ausfällt.

Bist Du verheiratet ist es allgemeiner Volksglaube, dass Du mit der Steuerklassenkombination 3/5 erheblich Steuern sparst. Dies ist in der Regel nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen so. Mit dieser Kombination kommt es häufiger zu Steuernachzahlungen, weil der unterjährige Lohnsteuerabzug der Steuerklasse 3 geringer ist, als für das gesamte Einkommen beider Ehegatten/ Partner notwendig wäre. Der höhere Steuerabzug der Klasse 5 kann dies in den meisten Fällen nicht ausgleichen. Deswegen bist Du / seid Ihr gesetzlich verpflichtet Eure Steuererklärung bei 3/5 abzugeben.

Wir empfehlen Ehegatten/ eingetragenen Partnerschaften gern die Steuerklassenkombination 4/4 (wahlweise mit Faktor). Vereinfacht gesprochen funktioniert diese Steuerklasse wie Steuerklasse 1.

Steuerklasse 6 berücksichtigt gar keine Pauschalen und Freibeträge. Wenn Du mehr als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast, werden ab der zweiten Beschäftigung alle in dieser Steuerklasse abgerechnet.

Einkünfte

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet insgesamt 7 Einkunftsarten. 

Sieh es so, als hättest Du einen Schrank mit 7 Schubladen. Auf jeder Schublade steht ein Name:

Neben den 3 sogenannten Gewinneinkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständige Tätigkeit, gibt es 4 Überschusseinkunftsarten: nichtselbständige Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte.

Für Deinen Lohnsteuerjahresausgleich sind Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit entscheidend, als Rentner die sonstigen Einkünfte. 

Einkünfte sind hierbei das Ergebnis aus Einnahmen (z.B. Bruttolohn) minus Werbungs-kosten (z.B. alle Kosten im Zusammenhang mit Deiner Arbeit).

Hast Du neben Deinem Hauptberuf noch einen Minijob (geringfügige Beschäftigung), ist dieser nicht in Deiner Steuererklärung anzugeben. Er passt in keine Einkunftsart und ist durch die pauschale Versteuerung bereits abgehakt. 

Wie hoch ist Dein Steuersatz?

Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist progressiv gestaltet. Der sogenannte Eingangssteuersatz liegt bei 14% bei einem zu versteuernden Einkommen von 11.785€ (im Steuerjahr 2024). Die Spanne von 0-14% umfasst den sog. Grundfreibetrag (im Steuerjahr 2024 11.784€), der steuerfrei ist. Es folgt die Progressionszone. Hier steigt der Steuersatz stetig an, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Ab dieser „Einkommensgrenze“ sind wir in der Proportionalzone. Der Steuersatz bleibt konstant und steigt nicht weiter an. Für Einkommen ab 277.826€ gilt ein erhöhter Spitzensteuersatz von 45 %, auch bekannt als "Reichensteuer". Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Eurobeträge.

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen Deinem Durchschnittssteuersatz und Deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der auf den letzten Euro Deines zu versteuerndem Einkommen angewandt wird. Den „einen“ Steuersatz gibt es nicht. Denn der erste Euro über dem Grundfreibetrag wird mit 14% wesentlich niedriger besteuert als der letzte Euro Deines zu versteuerndem Einkommen. Der Durchschnittssteuersatz ist der Mittelwert des Eingangssatzes (14%) und Deines Grenzsteuersatzes.  

Progressionsvorbehalt

Es gibt Einnahmen, die grundsätzlich steuerfrei sind. Dazu gehören unter anderem ALG I, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld und Krankengeld.

Auch wenn diese Einnahmen nicht selbst besteuert werden, müssen sie für die Berechnung Deines persönlichen Steuersatzes mit einbezogen werden. Dieser erhöhte Steuersatz wird dann auf Dein steuerpflichtiges Einkommen angewandt. 

Progressionseinkünfte führen somit regelmäßig zu niedrigeren Steuererstattungen oder sogar Steuernachzahlungen.

Was kann ich absetzen? Was sind Werbungskosten?

Hier findest Du wichtige Informationen darüber, welche Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind. Wir zeigen Dir einfach, wie Du Deine Steuerlast verringern kannst. Es ist wichtig, die richtigen Ausgaben zu kennen, um das meiste aus Deinem Einkommen herauszuholen, so dass wir Deine Steuererklärung optimal  gestalten können. 

Es sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Sie werden bei der Einkunftsart abgezogen, bei der sie entstehen. Und was bedeutet das?

Beispiele für Werbungskosten als Arbeitnehmer*in sind Fahrtkosten zu Deiner Arbeitsstelle, Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Homeoffice, Arbeitsmittel  und Fortbildungskosten, etc.

Grundsätzlich sind das Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Deiner Arbeit stehen. 

Diese berufsbedingten Kosten können also erheblich zur Reduzierung Deiner Steuerlast beitragen. 

Einige der Werbungskosten werden wir Dir im Folgenden näher erklären.

Pauschbetrag für Arbeitnehmer

Er ist in aller Munde, doch was ist das eigentlich?

Diesen Werbungskostenpauschbetrag erhält jeder Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung. Wenn Deine Werbungskosten, die in direktem Zusammenhang mit Deiner Arbeit stehen, niedriger als 1.230€ (Steuerjahr 2023) sind, wird dieser Betrag von Deinen Einnahmen abgezogen. 

Das bedeutet jedoch nicht, dass Dir dieser Betrag erstattet wird! Er mindert die Summe, die am Ende versteuert wird (siehe "zu versteuerndes Einkommen").

Sind Deine Kosten höher als der Pauschbetrag wird der höhere Betrag von Deinen Einnahmen abgezogen. Das Ergebnis sind dann Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Homeoffice oder Arbeitszimmer

Wo ist der Unterschied?

Wenn Du von zu Hause aus arbeitest, kannst Du die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen. 

Hast Du ein eigenes Arbeitszimmer (die Voraussetzungen dafür prüfen wir gemeinsam mit Dir) gehören die anteilige Miete, Energiekosten, etc. dazu.

Arbeitest Du dagegen beispielsweise im Wohnzimmer, der Küche oder im Schlafzimmer, kannst Du die Homeoffice-Pauschale absetzen. 

Die Homeoffice-Pauschale hat hierbei wesentlich weniger Voraussetzungen, die Du erfüllen musst.

Pendlerpauschale

auch Fahrtkostenpauschale oder Entfernungspauschale genannt.

Der Gesetzgeber sieht für Kosten, die Dir für Deinen Arbeitsweg entstehen, die sog. Entfernungspauschale vor.

Ganz wichtig: es gelten nicht die gefahrenen Kilometer! Es zählt die einfache Entfernung auf dem schnellsten Weg.

Grundsätzlich gilt: Pro Arbeitstag gibt es für jeden vollen Entfernungskilometer für die ersten 20km 0,30€ pro km, danach 0,38€ pro km. 

Die Ausnahmen und weiteren Voraussetzungen und Bedingungen vertiefen wir an dieser Stelle allerdings nicht. 

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